Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung)
Bei der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind
die
Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes § 27 (Link zum WEG-Gesetz)
Grundlagen unserer Leistungen.
WEG-Eigentümer, ob Eigennutzer oder Kapitalanleger vertrauen uns bei:
- Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung, Führung der Beschlusssammlung
- Beschlussvorbereitung und zeitnahe Umsetzung
- Erstellen von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen, unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen Regelungen (Ausweis § 35a EStG)
- Regelmäßige Objektbegehungen
- Überwachung des baulichen Zustandes und Veranlassung notwendiger Reparaturen
- Instandhaltungsplanung
- Abschluss und Überwachung von Verträgen (Wartung, Versorgungsunternehmen, Versicherungen)
- Koordination und Kontrolle der Hausmeisterserviceunternehmen
- ordnungsgemäße Buchführung, Rechnungsbearbeitung und Führung der Hauskonten
- Optimierung der Bewirtschaftungskosten
- Einzug und Forderungsmanagement von Hausgeldern
- Geldanlage der Instandhaltungsrücklagen
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Schulung der Beiräte
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
Mehr Infos:
Leistungsverzeichnis, Musterverträge, Musterberichte und Formulare zur WEG Verwaltung finden Sie in unserem
